Tourismusverein Leipziger
Neuseenland e.V.
Telefon: +49 (0) 343 38 73 197
Telefax: +49 (0) 343 38 73 198
tourist-info@leipzigerneuseenland.de
AGB
Damit Ihre Reise so angenehm wie möglich verläuft, sollten Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und was Sie zu beachten haben. Lesen Sie deshalb bitte unsere Reisebedingungen sorgfältig durch, denn sie sind Vertragsgegenstand zwischen Ihnen als Kunden und uns, dem Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V.
1. Der Abschluss des Reisevertrages: Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich vorreservieren. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage unseres Prospektes oder des nach Ihren Wünschen erstellten Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V. zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Angebotes ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich erklären.
2. Bezahlung: Der Reisepreis ist fällig nach Erhalt der Reiseunterlagen. Die Aushändigung eines Reiseversicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtungen eingeschlossen sind und der Reisepreis unter 75 € liegt.
3. Leistungen:
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten, bzw. Angeboten, sowie die Angaben in den Buchungsbestätigungen verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfanges und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsänderungen:
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise / des gebuchten Ausfluges nicht beeinträchtigen. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen, berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag.
4.2 Wir verpflichten uns, den Kunden von solchen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:
5.1 Rücktritt durch den Kunden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise / dem Ausflug zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend , den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises und ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis einen Monat vor Reiseantritt wird keine Entschädigung verlangt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der konkret entstandene Schaden niedriger ist.
5.2 Umbuchung: Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr ohne weiteren Nachweis für a) ½-Tages, 1-Tagesausflug bis 14 Tage vor Reiseantritt 10,- € / b) Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Antritt 10,- €. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen: Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen (z.B. durch Verletzung während der Reise) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung / Erlass des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Wir sind berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unseren Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist der Teilnehmer der Anforderung einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis, es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir sind berechtigt bis 3 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
8. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss:
8.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
8.2 Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden, die keine Körperschäden sind auf das Dreifache des Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, wenn wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Im Übrigen findet auch § 651 h Abs. 2 BGB Anwendung.
8.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden und die in unserer Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9. Pass, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
10. Ergänzend anwendbares Recht :
10.1 Soweit vorstehend keine anderweitige oder abschließende Regelung getroffen ist, kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere § 651 a BGB bis § 651 k BGB zur Anwendung.
10.2 Ist oder wird eine Bestimmung des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden erreicht.
11. Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz, Amtsgericht Borna, Gerichtsstand Borna verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden gilt:Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.





